Gilt „Wer bestellt, der zahlt“ bald auch beim Immobilienkauf?
Was seit 2015 bei der Vermittlung von Mietwohnungen an der Tagesordnung ist, soll nun auch bei Immobilienkäufen greifen: das Bestellerprinzip, nach dem derjenige die Maklerprovision übernimmt, der den Makler beauftragt hat (also in den meisten Fällen der Verkäufer). Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Barley (SPD) vor, der jedoch nicht nur Anhänger hat.
Die Einführung des Bestellerprinzips hat bei vielen Wohnungssuchenden für Entlastung gesorgt. Denn zuvor mussten meist sie für die Maklercourtage aufkommen – auch wenn dieser durch den Vermieter beauftragt wurde.
Nicht so beim Haus- oder Wohnungskauf: in einigen Bundesländern ist bereits geregelt, dass die Maklerkosten, welche teilweise bei über 7% des Kaufpreises liegen und so mehrere 10.000 Euro erreichen können, zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, in anderen Regionen müssen diese jedoch komplett vom Käufer getragen werden. Indem die Verkäufer von Immobilien zukünftig stärker in die Pflicht genommen werden, sorge dies „für einen echten Wettbewerb und faire Preise bei den Maklerkosten“, erklärt Barley. Vor allem für junge Menschen auf der Suche nach Wohneigentum, würde dieser Schritt eine Entlastung bringen.
Falls das Gesetz in Kraft tritt, rechnet das Justizministerium mit Einsparungen in Milliardenhöhe auf der Käuferseite. Demgegenüber müssten Makler mit Umsatzeinbußen im dreistelligen Millionenbereich rechnen, da viele Immobilienverkäufer aus Kostengründen von einem Auftrag absehen könnten. In Folge dessen müssten die Makler ihre Preise senken, um konkurrenzfähig zu bleiben. Diese lehnen die Ausweitung des Bestellerprinzips daher entschieden ab und fordern stattdessen eine Reform der Grunderwerbssteuer.
Noch ist das Ganze aber eben nur ein Entwurf und welche Erfolgsaussichten dieser hat, bleibt abzuwarten. In einem ersten Schritt wurde er an die jeweiligen Fachgremien weitergeleitet, die nun darüber beraten.
Quelle: finanzen.de