Slide background

Die Familie
umfassend versorgt

Ein eigenes Haus mit einer
glücklichen Familie drumherum!

mehr erfahren
Slide background

Der Single
umfassend beraten

Meine Freiheit
ist mein Lebensplan!

mehr erfahren
Slide background

Die Bestager
faszinierende Ausblicke

Aktiv, bewusst
und komfortabel leben!

mehr erfahren
Slide background

65 plus
faszinierend genießen

Endlich sorgenfrei
den Ruhestand genießen!

mehr erfahren
Slide background

Business
faszinierend gemanagt

Für mein Unternehmen
habe ich nachhaltig gesorgt!

mehr erfahren

Kfz-Versicherung: Was Autofahrer nach einem Unfall beachten sollten

Ein kurzer unachtsamer Moment beim Warten an der Ampel und schon ist es passiert: ein Verkehrsunfall. 2018 wurden davon rund 2,6 Millionen der Polizei gemeldet (das sind pro Tag etwas mehr als 7.100 Unfälle) – glücklicherweise enden 90 Prozent davon nur mit einem Sachschaden, ohne dass Personen verletzt wurden. Ärgerlich ist es natürlich trotzdem, doch wie reagiert man in einem solchen Fall am besten? Was ist zu tun?

Am simpelsten und doch am wichtigsten ist, erst einmal Ruhe zu bewahren. Die Unfallstelle muss gesichert werden, um Folgeunfälle zu vermeiden, alle Beteiligten sollten sich versichern, dass es keine Verletzten gibt bzw. diese entsprechend versorgen und einen Rettungsdienst zu rufen.
Auch ohne Verletzte ist es in den meisten Fällen sinnvoll, die Polizei hinzuzurufen, um den Unfallhergang zu klären und ggf. zwischen den Beteiligten zu vermitteln.

Weitere wichtige Schritte sind:

  • die Kontaktdaten und Kennzeichen von Zeugen und Unfallbeteiligten notieren
  • den Schaden mit Fotos dokumentieren und beispielsweise einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen
  • wenn die Schuldfrage unklar ist, sollte man laut Expertenrat die Verantwortung nicht voreilig auf sich nehmen, das kann zu Problemen mit der Versicherung führen
  • das Verlassen des Unfallortes ist erst erlaubt, wenn die Personalien festgestellt wurden, sonst eine Geld- oder Freiheitsstrafe.


Und wofür kommt die Kfz-Versicherung nach einem Unfall auf?

Grundsätzlich zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers bzw. der Verursacher selbst für entstandene Schäden. Kosten werden z.B. übernommen für

  • einen Abschleppdienst,
  • das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ab 750 Euro Schadenshöhe,
  • die Reparatur des Unfallwagens,
  • einen Mietwagen oder den Nutzungsausfall des Fahrzeugs
  • einen Verkehrsrechtsanwalt.

Bei Personenschaden wird außerdem die medizinische Behandlung, Schmerzensgeld sowie ggf. anfallende Folgekosten gezahlt. Dafür muss der Unfall innerhalb von einer Woche der Versicherung gemeldet werden.

Tipp: Für Versicherer und Versicherungsnehmer besteht nach einem Schadensfall und dessen Regulierung ein Sonderkündigungsrecht. Auch wenn der Schutz nach einem Unfall in vielen Fällen teurer wird, lohnt sich der Blick auf leistungsstärkere Tarife. Mit unserem unverbindlichen Tarifrechner können Sie sich einen Überblick verschaffen.

 

Quelle: finanzen.de

Zurück