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Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Jetzt, wo die Grundrente beschlossen ist, wird in nächster Zeit die RV-Pflicht für Selbständige kommen. Bundesminister Heil dazu: "Ich bin entschlossen, dass wir diesen Weg gehen."

 

Unter dem Link finden Sie Herrn Heils Antwort zur "Rentenversicherungspflicht für Selbständige"

https://www.youtube.com/watch?v=uhZ6XMthvVs

 

(Relevant für das Thema: 29:15 Min. bis 31:35 Min.)

 

Nach unseren Quellen spielt hierbei auch die Entwicklung in Thüringen eine Rolle. Man will nicht zu viel Unruhe gleichzeitig haben. Wir werden sehen, ob der Referentenentwurf in den nächsten wenigen Wochen oder in den nächsten wenigen Monaten kommen wird.

 

Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

 

Worum geht es?
Ca. 3 Millionen Selbstständige in Deutschland sind nicht ausreichend für die Versorgung im Alter abgesichert. Dies soll sich nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch in diesem Jahr ändern. Die Idee wurde bereits im Koalitionsvertrag verankert und soll bis Mitte des Jahres konkrete Formen annehmen. Mit einem Gesetzesentwurf bzw. einer Reform sollen Selbstständige in das System der Alterssicherung mit einbezogen werden.

Wie sieht die aktuelle Regelung aus?

Momentan besteht für einige Selbstständige und Freiberufler bereits eine Rentenversicherungspflicht. Zu den „besonders schutzbedürftigen Berufsgruppen“ zählen demnach z. B. Bildungs- und Pflegeberufe, Künstler und Handwerker zulassungspflichtiger A-Gewerke (Maler, Lackierer, Schornsteinfeger, Dachdecker etc.). Daneben müssen sich bestimmte Freiberufler in das Versorgungswerk ihrer Kammer eintragen lassen. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und Architekten zählen beispielsweise dazu.

Wie soll die konkrete Umsetzung aussehen?
Eine Rentenversicherungspflicht soll mittels einer Nachweispflicht für Selbstständige durchgesetzt werden. Diese müssen dann nachweisen, dass sie privat eine entsprechende Vorsorge für das Alter getroffen haben. Haben sie dies getan (z. B. als Basisabsicherung in Form der Rürup-Rente), müssen sie keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Können sie diesen Nachweis nicht erbringen erfolgt eine Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung.
Es soll es eine „Schonfrist“ für Existenzgründer geben.

Gibt es Kritik?

Kritisch wird vor allem gesehen, dass es dem Arbeitsminister hier nicht vordergründig um die Absicherung der Selbstständigen geht, vielmehr wird der Eindruck erweckt, dass diese mit ihren Beiträgen die Kosten der Grundrente mittragen sollen.
Auch die Zahl von 3 Millionen nicht Abgesicherten kann nicht als gesichert angesehen werden: so zeigte schon die Allensbach-Studie aus 2018, dass der größte Teil der Selbstständigen für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit vorsorgt.

Was kann ich jetzt bereits tun?
Sie sollten informiert bleiben und sich schon jetzt über die verschieden Varianten – gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente - informieren, um im „Ernstfall“ gewappnet zu sein.

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