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Was gibt es Neues im November?

Zum Monatsanfang treten regelmäßig einige Gesetzesänderungen in Kraft. Die wohl wichtigste Neuerung im November 2018 ist insbesondere für Betroffene des Dieselskandals interessant: Die Musterfeststellungsklage, die Verbrauchern seit 1. November zur Verfügung steht, ermöglicht sich Sammelklagen gegen große Unternehmen anzuschließen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen.

Der Bundesverband Verbraucherzentrale und der ADAC haben beim Oberlandesgericht Braunschweig eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eingereicht. Der Autobauer hatte über eine Software die Abgaswerte seiner Fahrzeuge manipuliert, um Grenzwerte zu umgehen. Fahrer dieser Modelle können sich der Klage anschließen:
  • Marke: VW, Audi, Skoda, Seat
  • Motorentyp: EA 189, Vierzylinder, Hubraum 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter
  • Kaufdatum: Nach dem 1. November 2008

Musterfeststellungsklage – wie funktioniert das?

Durch das finanziell große Risiko, scheuten sich viele Verbraucher als Einzelkläger gegen große Konzerne vorzugehen. Mit der Musterfeststellungsklage können bestimmte Einrichtungen wie z. B. Verbände oder Verbraucherschutzorganisationen dies nun im Namen der Betroffenen tun.

Vorteil: keinerlei Risiko für den Einzelnen, denn bei Abweisung der Klage, tragen die Einrichtungen die Last des Verfahrens.

Nachteil: bei einer erfolgreichen Klage muss jeder Verbraucher individuell seinen Schadensersatzanspruch anhand des Musterurteils durchsetzen und so kann es teilweise Jahre Dauern, bis die betroffene Autobesitzer Geld erstattet bekommen

Tipp: Wer sich nicht einer Musterfeststellungsklage anschließt, sondern auf eigene Faust klagt, schützt sich mit einer Rechtsschutzversicherung gegen die finanziellen Folgen gerichtlicher Auseinandersetzungen. In unserem Angebotsvergleich finden Sie schnell und einfach den für Sie passenden Anbieter. Bei Fragen beraten wir Sie auch gern persönlich!


Außerdem neu im November:

Die Software des Eheregisters wurde aktualisiert, so dass nun auch gleichgeschlechtliche Paare registriert werden können. Die im Oktober 2017 eingeführte "Ehe für Alle“ kann damit auch formal umgesetzt werden.

Zudem können Menschen mit mehreren Vornamen nun deren Reihenfolge selbst bestimmen und dies in ihren Personalausweis eintragen lassen. Ein Gang zum Standesamt genügt hierfür. Damit soll leichter erkennbar werden, welcher Name der Rufname ist. Die Regelung gilt aber nicht für Doppelnamen, die mit einem Bindestrich geschrieben werden.



(Quelle: finanzen.de)

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